Bewaffneter Raubüberfall bei Jugendlichen

Ruhe bewahren

Der Vorwurf eines bewaffneten Raubüberfalls trifft Jugendliche und Familien meist völlig unvorbereitet. Oft handelt es sich um Gruppentaten, spontane Eskalationen oder jugendtypische Imponiersituationen, die plötzlich massive strafrechtliche Konsequenzen auslösen.

Sobald Ermittlungsbehörden von einer Waffe ausgehen, verändert sich das gesamte Verfahren dramatisch. Festnahmen, Untersuchungshaft und Hausdurchsuchungen erfolgen häufig noch am selben Tag.

Für Eltern ist die Situation häufig schockierend. Jugendliche werden plötzlich mit Begriffen wie schwerer Raub, bewaffneter Raub oder Mindestfreiheitsstrafe konfrontiert.

Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren und keine vorschnellen Aussagen machen.

Gerade bei Gruppendelikten ist die tatsächliche Rolle einzelner Beteiligter oft wesentlich komplizierter als die erste Polizeidarstellung vermuten lässt.


Beweislage und deren Fallstricke

Die Ermittlungen stützen sich häufig auf:

  •  Videoüberwachung 
  •  Zeugenaussagen 
  •  Handyortungen 
  •  Chatgruppen 
  •  Sprachnachrichten 
  •  Aussagen von Mitbeschuldigten 
  •  Kleidung und DNA-Spuren 


Besonders problematisch sind Gruppenkonstellationen. Jugendliche versuchen häufig, ihre eigene Rolle zu minimieren und belasten andere Beteiligte.

Typische Fallstricke:

  •  Mitläuferrollen 
  •  Gruppendruck 
  •  spontane Tatentwicklungen 
  •  Schreckschusswaffen oder Attrappen 
  •  Messenger-Kommunikation vor oder nach der Tat 
  •  „Mutproben“ oder Imponierverhalten 


Viele Jugendliche verstehen nicht, dass bereits das Mitführen eines Gegenstands strafrechtlich als Bewaffnung bewertet werden kann – selbst wenn dieser gar nicht eingesetzt wurde.

Auch Aussagen wie „Ich wollte nur dabei sein“ oder „Ich habe nichts gemacht“ helfen häufig nicht weiter, wenn sie unüberlegt erfolgen.


Rechtslage und deren Fallstricke

Beim bewaffneten Raub handelt es sich um einen der schwersten Vorwürfe im Jugendstrafrecht.

Schon folgende Situationen können erhebliche Konsequenzen auslösen:

  •  Mitführen eines Messers 
  •  Einsatz einer Schreckschusswaffe 
  •  gemeinschaftliche Tatbegehung 
  •  Drohungen gegenüber Opfern 
  •  scheinbare Waffenattrappen 


Die Gefahr von Untersuchungshaft ist enorm hoch.

Ermittlungsbehörden argumentieren regelmäßig mit:

  •  Fluchtgefahr, 
  •  Verdunkelungsgefahr, 
  •  Wiederholungsgefahr. 


Besonders gefährlich ist die Annahme gemeinschaftlicher Tatbegehung. Jugendliche haften strafrechtlich oft für Entwicklungen innerhalb der Gruppe, die sie selbst möglicherweise gar nicht geplant hatten.


Meine Aufgabe als Jugendstrafverteidigerin

Meine Aufgabe besteht darin, die individuelle Rolle des Jugendlichen sichtbar zu machen und vorschnelle Pauschalisierungen zu verhindern.
Ziel ist es, eine Anklage oder Verurteilung zu verhindern. Ist dies nicht möglich, ist eine milde Bestrafung und Vermeidung einer Gefängnisstrafe das absolute Hauptziel.

Ich bin Anwältin für Gewaltdelikte und arbeite hochspezialiisiert in diesem Bereich. Hierbei bin ich besonders geschult in den Hilfswissenschaften:

  • Sexualmedizin
  • Aussagepsychologie
  • Forensische IT
  • Rechtsmedizin


Diese Bereiche sind nicht von der klassischen juristischen Ausbildung erfasst. Achten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts dringend auf eine entsprechende Expertise. Diese ist wirklich unerlässlich!



Ich prüfe insbesondere:

  •  wer welche Rolle tatsächlich hatte, 
  •  ob überhaupt eine Waffe im rechtlichen Sinne vorlag, 
  •  ob Aussagen anderer Beteiligter glaubhaft sind, 
  •  ob Gruppendruck eine Rolle spielte, 
  •  ob Untersuchungshaft angegriffen werden kann. 


Im Jugendstrafrecht geht es nicht nur um Bestrafung, sondern auch um Zukunftsschutz. Gerade junge Menschen dürfen nicht vorschnell auf eine schwere kriminelle Entwicklung reduziert werden.

Ich arbeite frühzeitig daran,

  •  Haft zu vermeiden, 
  •  die Eskalation des Verfahrens zu verhindern, 
  •  belastende Kommunikationsinhalte einzuordnen, 
  •  schulische und berufliche Perspektiven zu sichern. 


Handlungsanweisung an Eltern, Jugendeinrichtungen, Angehörige und Beschuldigte

Für Eltern

  •  Ruhe bewahren. 
  •  Keine Vorwürfe oder Drucksituationen. 
  •  Keine Gespräche mit Polizei ohne Verteidigung. 
  •  Keine Kontaktaufnahme zu Mitbeschuldigten. 
  • Vom Zeugnisverweigerungsrecht als Eltern Gebrauch machen. Dadurch machen Sie Ihr Kind nicht verdächtig - sondern das ist vollkommen normal.


Für Jugendeinrichtungen

  •  Fokus auf Stabilisierung. 
  •  Keine eigenen „Aufklärungsgespräche“. 
  •  Keine Dokumentation emotionaler Aussagen. 


Für Angehörige

  •  Keine Diskussionen in sozialen Medien. 
  •  Keine Gerüchte oder Rechtfertigungen. 
  •  Keine Weitergabe interner Informationen. 


Für Beschuldigte

  •  Schweigen. 
  •  Keine Chatlöschungen. 
  •  Keine Kontaktaufnahme zu Zeugen oder Mitbeschuldigten. 
  •  Keine spontanen „Erklärungen“. 


Nehmen Sie Kontakt auf:

[email protected]
0231 952 5041
Rechtsanwältin Hannah Funke
Fachanwältin für Strafrecht
Jugendstrafverteidigerin