Fußball-Exzess unter Jugendlichen

 Bundesliga, Ultraszene und Amateurfußball 

Ruhe bewahren

Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Fußballspielen treffen Jugendliche häufig völlig unerwartet. Innerhalb weniger Minuten geraten junge Fans oder Spieler in Polizeimaßnahmen, obwohl sie selbst die Situation oft ganz anders wahrgenommen haben. Aus einer emotionalen Stimmung im Stadion oder auf dem Sportplatz entstehen plötzlich Vorwürfe wie Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz wegen Pyrotechnik.

Für Eltern wirkt die Situation häufig unverständlich: Der Jugendliche war „nur beim Fußball“ oder „nur beim Spiel“. Dennoch folgen nicht selten Hausdurchsuchungen, Stadionverbote, Beschlagnahmungen von Handys oder Ermittlungen gegen ganze Gruppen.

Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren.

Gerade bei Fußballverfahren arbeiten Ermittlungsbehörden häufig mit Gruppenzuschreibungen. Jugendliche geraten schnell allein deshalb in den Fokus, weil sie bestimmten Fangruppen zugeordnet werden oder sich am falschen Ort befanden. Die erste Darstellung der Polizei ist dabei keineswegs automatisch richtig oder vollständig.

Auch junge Amateur- und Regionalligaspieler geraten zunehmend ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen – etwa wegen angeblicher Körperverletzungen auf dem Platz, Bedrohungen oder Auseinandersetzungen nach Spielen.


Beweislage und deren Fallstricke

Die Beweislage bei Fußballverfahren ist oft deutlich komplizierter, als Ermittlungsbehörden zunächst behaupten.

Typische Beweismittel sind:

  •  Polizeivideos 
  •  Stadionkameras 
  •  Handyvideos 
  •  Social-Media-Posts 
  •  Chatgruppen 
  •  Zeugenaussagen 
  •  Fan-Fotodateien 
  •  Polizeiliche Szenekenntnisse 


Besonders problematisch ist die Dynamik von Menschenmengen. Situationen wirken im Nachhinein oft aggressiver oder eindeutiger, als sie tatsächlich waren.

Typische Fallstricke:

  •  Identifizierung über Kleidung oder Gruppenzugehörigkeit 
  •  Vermummungsvorwürfe 
  •  Mitlaufen in Gruppen 
  •  „Solidarisierung“ mit anderen Fans 
  •  Pyrotechnik in Fanblöcken 
  •  Aussagen unter Stresssituationen 
  •  Polizeiliche Fehlinterpretationen hektischer Szenen 


Viele Jugendliche unterschätzen die Bedeutung sozialer Medien. Fotos, Emojis, Ultrasymbole oder ironische Kommentare werden häufig als Belastungsindizien interpretiert.

Auch Amateurspieler unterschätzen häufig die strafrechtliche Relevanz von Situationen auf dem Spielfeld. Nicht jede harte Aktion ist automatisch strafbar – gleichzeitig endet die Grenze des sportlich Zulässigen schneller, als viele denken.


Rechtslage und deren Fallstricke

Im Zusammenhang mit Fußballspielen kommen zahlreiche Straftatbestände in Betracht:

  •  Landfriedensbruch 
  •  gefährliche Körperverletzung 
  •  Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 
  •  Beleidigung 
  •  Sachbeschädigung 
  •  Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz 
  •  Hausfriedensbruch 


Besonders gefährlich ist die Konstruktion sogenannter Gruppendelikte. Jugendliche haften unter Umständen strafrechtlich für Dynamiken innerhalb der Gruppe, obwohl sie selbst keine aktive Gewalt ausgeübt haben.

Auch Stadionverbote werden häufig ausgesprochen, bevor überhaupt ein Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat.

Hausdurchsuchungen erfolgen insbesondere bei:

  •  Pyrotechnikvorwürfen, 
  •  Ultrastrukturen, 
  •  angeblichen Fanauseinandersetzungen, 
  •  Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs. 


Viele Jugendliche glauben, sie müssten sich bei der Polizei „erklären“, um Stadionverbote oder weitere Probleme zu vermeiden. Tatsächlich verschlechtern unüberlegte Aussagen die Situation oft erheblich.


Meine Aufgabe als Jugendstrafverteidigerin

Meine Aufgabe ist es, den Jugendlichen vor vorschneller Kriminalisierung zu schützen und die tatsächlichen Abläufe juristisch sauber aufzuarbeiten.

Ziel ist es, eine Anklage oder Verurteilung zu verhindern. Ist dies nicht möglich, ist eine milde Bestrafung und Vermeidung einer Gefängnisstrafe das absolute Hauptziel.

Ich bin Anwältin für Gewaltdelikte und arbeite hochspezialiisiert in diesem Bereich. Hierbei bin ich besonders geschult in den Hilfswissenschaften:

  • Sexualmedizin
  • Aussagepsychologie
  • Forensische IT
  • Rechtsmedizin


Diese Bereiche sind nicht von der klassischen juristischen Ausbildung erfasst. Achten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts dringend auf eine entsprechende Expertise. Diese ist wirklich unerlässlich!



Ich prüfe insbesondere:

  •  die Qualität der Identifizierung, 
  •  die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen, 
  •  die tatsächliche Rolle innerhalb der Gruppe, 
  •  die Aussagekraft von Videoaufnahmen, 
  •  mögliche Überreaktionen der Ermittlungsbehörden. 


Gerade im Jugendstrafrecht müssen Gruppendynamiken, emotionale Situationen und jugendtypisches Verhalten differenziert betrachtet werden.

Ich arbeite frühzeitig daran,

  •  Stadionverbote anzugreifen, 
  •  Hausdurchsuchungen überprüfen zu lassen, 
  •  digitale Kommunikation einzuordnen, 
  •  schulische und sportliche Perspektiven zu schützen. 


Handlungsanweisung an Eltern, Jugendeinrichtungen, Angehörige und Beschuldigte

Für Eltern

  •  Ruhe bewahren. 
  •  Keine vorschnellen Schuldzuweisungen. 
  •  Keine Gespräche mit Polizei ohne Verteidigung. 
  •  Keine Diskussionen über den Vorwurf im Internet. 
  • Vom Zeugnisverweigerungsrecht als Eltern Gebrauch machen. Dadurch machen Sie Ihr Kind nicht verdächtig - sondern das ist vollkommen normal.


Für Jugendeinrichtungen und Trainer

  •  Jugendliche stabilisieren. 
  •  Keine internen „Vernehmungen“. 
  •  Fokus auf Deeskalation und Zukunftsperspektiven. 


Für Angehörige

  •  Keine Spekulationen. 
  •  Keine sozialen Medien. 
  •  Keine Weitergabe von Ermittlungsdetails. 


Für Beschuldigte

  •  Schweigen. 
  •  Keine Chatlöschungen. 
  •  Keine öffentlichen Stellungnahmen. 
  •  Keine Kontaktaufnahme mit anderen Beteiligten zur „Absprache“.


Nehmen Sie Kontakt auf:

[email protected]
0231 952 5041
Rechtsanwältin Hannah Funke
Fachanwältin für Strafrecht
Jugendstrafverteidigerin