Vorwurf: Sex mit Unter-Vierzehnjähriger durch Jugendliche

Ruhe bewahren

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern trifft Jugendliche und Familien meist völlig unvorbereitet. Besonders belastend ist, dass sich hinter solchen Verfahren häufig keine klassischen Täterkonstellationen verbergen, sondern jugendliche Beziehungen, emotionale Kontakte oder Situationen zwischen Gleichaltrigen.

Für Eltern beginnt dennoch oft ein Albtraum: Hausdurchsuchung, Handybeschlagnahmung, Aussagen in Schule oder Jugendamt, massive soziale Ängste und der Eindruck, der Jugendliche sei bereits vorverurteilt.

Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren.

Gerade im Sexualstrafrecht sind Ermittlungen emotional aufgeladen. Gleichzeitig ist die tatsächliche Situation häufig wesentlich komplizierter als die erste Anzeige vermuten lässt.

Viele Jugendliche versuchen aus Angst oder Scham sofort, sich zu erklären. Genau dadurch entstehen oft schwerwiegende Probleme.


Beweislage und deren Fallstricke

In Sexualstrafverfahren steht häufig Aussage gegen Aussage.

Typische Beweismittel sind:

  •  Chatverläufe, 
  •  intime Bilder, 
  •  Social-Media-Kommunikation, 
  •  Aussagen der Beteiligten, 
  •  Aussagen von Freunden, 
  •  Screenshots, 
  •  Standortdaten, 
  •  medizinische Unterlagen. 


Besonders problematisch:

  •  emotionale Konflikte, 
  •  Trennungssituationen, 
  •  Einflussnahme durch Eltern oder Umfeld, 
  •  widersprüchliche Aussagen, 
  •  missverständliche Chats, 
  •  intime Kommunikation Jugendlicher. 


Viele Jugendliche glauben, sie könnten die Situation „erklären“. Tatsächlich wirken spontane Aussagen häufig belastend, weil Jugendliche emotional, unsicher oder widersprüchlich reagieren.

Auch Eltern machen häufig Fehler:

  •  Kontaktaufnahme zur mutmaßlich Geschädigten, 
  •  emotionale Nachrichten, 
  •  Diskussionen mit anderen Eltern, 
  •  Löschung von Chats oder Bildern. 


Gerade digitale Kommunikation spielt eine enorme Rolle. Ironie, jugendtypische Sprache oder intime Kommunikation werden später häufig völlig anders interpretiert.


Rechtslage und deren Fallstricke

Das Sexualstrafrecht kennt klare Altersgrenzen. Gleichzeitig sind die tatsächlichen Konstellationen oft wesentlich komplexer als die abstrakte Gesetzeslage vermuten lässt.

Besonders problematisch:

  •  geringe Altersunterschiede, 
  •  emotionale Beziehungen, 
  •  freiwillige Kontakte, 
  •  intime Bilder, 
  •  Gruppendruck unter Jugendlichen. 


Ermittlungsbehörden reagieren in solchen Verfahren oft äußerst sensibel und konsequent.

Mögliche Maßnahmen:

  •  Hausdurchsuchungen, 
  •  Sicherstellung digitaler Geräte, 
  •  Vernehmungen im schulischen Umfeld, 
  •  jugendamtliche Maßnahmen, 
  •  Untersuchungshaft bei schweren Vorwürfen. 


Viele Jugendliche unterschätzen zudem die langfristigen Folgen eines solchen Verfahrens – schulisch, sozial und psychisch.


Meine Aufgabe als Jugendstrafverteidigerin

Meine Aufgabe besteht darin, den Jugendlichen vor Vorverurteilung zu schützen und die tatsächlichen Hintergründe differenziert darzustellen.
Ziel ist es, eine Anklage oder Verurteilung zu verhindern. Ist dies nicht möglich, ist eine milde Bestrafung und Vermeidung einer Gefängnisstrafe das absolute Hauptziel.

Ich bin Anwältin für Gewaltdelikte und arbeite hochspezialiisiert in diesem Bereich. Hierbei bin ich besonders geschult in den Hilfswissenschaften:

  • Sexualmedizin
  • Aussagepsychologie
  • Forensische IT
  • Rechtsmedizin


Diese Bereiche sind nicht von der klassischen juristischen Ausbildung erfasst. Achten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts dringend auf eine entsprechende Expertise. Diese ist wirklich unerlässlich!


Ich prüfe insbesondere:

  •  die Glaubhaftigkeit von Aussagen, 
  •  die Dynamik der Beziehung, 
  •  die Bedeutung digitaler Kommunikation, 
  •  mögliche Widersprüche, 
  •  die Einordnung jugendtypischer Situationen. 


Gerade Jugendliche benötigen in Sexualstrafverfahren besonderen Schutz. Die psychische Belastung ist enorm. Gleichzeitig müssen belastende Ermittlungsmaßnahmen kontrolliert und eingeordnet werden.

Ich arbeite frühzeitig daran,

  •  Eskalationen zu verhindern, 
  •  Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen rechtlich zu überprüfen, 
  •  die soziale Zukunft des Jugendlichen zu schützen, 
  •  sensible Verfahren diskret zu begleiten. 


Handlungsanweisung an Eltern, Jugendeinrichtungen, Angehörige und Beschuldigte

Für Eltern

  •  Ruhe bewahren. 
  •  Keine Vorwürfe oder Panikreaktionen. 
  •  Keine Kontaktaufnahme zur mutmaßlich Geschädigten oder deren Familie. 
  •  Keine Gespräche mit Polizei ohne Verteidigung. 
  • Vom Zeugnisverweigerungsrecht als Eltern Gebrauch machen. Dadurch machen Sie Ihr Kind nicht verdächtig - sondern das ist vollkommen normal.


Für Jugendeinrichtungen und Sozialarbeiter

  •  Stabilisierung statt Moralisierung. 
  •  Keine internen Befragungen. 
  •  Diskrete Begleitung des Jugendlichen. 


Für Angehörige

  •  Absolute Zurückhaltung. 
  •  Keine sozialen Medien. 
  •  Keine Gerüchte oder Spekulationen. 


Für Beschuldigte

  •  Schweigen. 
  •  Keine Löschung von Chats oder Bildern. 
  •  Keine Kontaktaufnahme zur mutmaßlich Geschädigten. 
  •  Keine Entschuldigungsnachrichten oder Erklärungsversuche.


Nehmen Sie Kontakt auf:

[email protected]
0231 952 5041
Rechtsanwältin Hannah Funke
Fachanwältin für Strafrecht
Jugendstrafverteidigerin