Sprengstoffverfahren unter Jugendlichen

Ruhe bewahren

Kaum ein Ermittlungsverfahren entwickelt sich bei Jugendlichen so schnell und so dramatisch wie ein Sprengstoffverfahren. Häufig beginnt alles mit „Experimenten“, Silvesterböllern, selbstgebauter Pyrotechnik, Videos aus sozialen Medien oder Gruppenchats unter Jugendlichen. Innerhalb weniger Stunden stehen dann Polizei, Kriminalpolizei oder sogar Staatsschutz vor der Tür.

Für Eltern wirkt die Situation oft völlig surreal: Hausdurchsuchung am frühen Morgen, Sicherstellung sämtlicher elektronischer Geräte, Vorwürfe nach dem Sprengstoffgesetz, teilweise sogar Terrorismusbezüge oder Hinweise auf angebliche Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit.

Wichtig ist jetzt vor allem eines: Ruhe bewahren.

Gerade Jugendliche unterschätzen regelmäßig die strafrechtliche Relevanz ihres Verhaltens. Viele Verfahren beruhen auf jugendtypischer Neugier, Imponierverhalten oder fehlendem Gefahrenbewusstsein – nicht auf tatsächlicher krimineller Energie. Trotzdem handeln Ermittlungsbehörden in diesen Verfahren oft äußerst aggressiv und mit erheblichem Druck.

Die erste Darstellung der Polizei ist dabei selten die endgültige rechtliche Bewertung.


Beweislage und deren Fallstricke

Sprengstoffverfahren leben fast immer von digitalen Spuren und technischen Auswertungen.

Ermittler sichern regelmäßig:

  •  Smartphones 
  •  Laptops 
  •  Tablets 
  •  Cloudspeicher 
  •  Suchverläufe 
  •  Chats 
  •  Videos 
  •  Fotos 
  •  Bauanleitungen 
  •  Einkaufsverläufe 


Besonders problematisch sind Gruppenchats. Jugendliche schicken sich gegenseitig Videos, Anleitungen oder Bilder, häufig ohne jede ernsthafte Absicht. Im Ermittlungsverfahren werden solche Inhalte jedoch oft dramatisch interpretiert.

Typische Fallstricke:

  •  Screenshots aus ironischen Chats 
  •  gespeicherte Bauanleitungen 
  •  Videos mit Explosionen 
  •  Suchanfragen bei Google oder YouTube 
  •  Besitz erlaubnisfreier Pyrotechnik 
  •  Aussagen von Mitschülern oder Freunden 
  •  Prahlereien gegenüber anderen Jugendlichen 


Viele Jugendliche glauben, sie könnten sich „einfach erklären“. Tatsächlich entstehen gerade durch spontane Aussagen häufig erhebliche Probleme. Technische Zusammenhänge werden oft missverstanden oder ungenau beschrieben – und später belastend ausgelegt.

Auch Eltern machen aus Unsicherheit häufig Fehler, etwa durch freiwillige Herausgabe weiterer Geräte oder durch eigene Erklärungsversuche gegenüber Ermittlern.


Rechtslage und deren Fallstricke

Bereits der Besitz bestimmter Stoffe oder Konstruktionen kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Häufige Vorwürfe sind:

  •  Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz 
  •  Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 
  •  Sachbeschädigung 
  •  gefährliche Körperverletzung 
  • (versuchter) Mord
  •  Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten 
  •  Verstöße gegen das Waffengesetz 


Gerade Jugendliche erkennen nicht, wie schnell Ermittlungsbehörden Sachverhalte eskalieren lassen. Schon „Experimente“ können plötzlich als erhebliche Gefährdung dargestellt werden.

Besonders gefährlich:

  •  angebliche Bauabsichten 
  •  Chatnachrichten mit Gewaltbezug 
  •  Kombination verschiedener Materialien 
  •  Videos in sozialen Medien 
  •  vermeintliche „Drohungen“ im Internet 


Hausdurchsuchungen sind in solchen Verfahren extrem häufig. Ermittlungsbehörden argumentieren regelmäßig mit Gefahrenabwehr und handeln deshalb besonders frühzeitig.

Auch Untersuchungshaft kann drohen – insbesondere bei schweren Vorwürfen oder angeblicher Wiederholungsgefahr.


Meine Aufgabe als Jugendstrafverteidigerin

Meine Aufgabe besteht darin, die Situation zu entdramatisieren und die tatsächlichen Hintergründe sichtbar zu machen.
Ziel ist es, eine Anklage oder Verurteilung zu verhindern. Ist dies nicht möglich, ist eine milde Bestrafung und Vermeidung einer Gefängnisstrafe das absolute Hauptziel.

Ich bin Anwältin für Gewaltdelikte und arbeite hochspezialiisiert in diesem Bereich. Hierbei bin ich besonders geschult in den Hilfswissenschaften:

  • Sexualmedizin
  • Aussagepsychologie
  • Forensische IT
  • Rechtsmedizin


Diese Bereiche sind nicht von der klassischen juristischen Ausbildung erfasst. Achten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts dringend auf eine entsprechende Expertise. Diese ist wirklich unerlässlich!



Ich prüfe insbesondere:

  •  ob überhaupt strafbare Stoffe oder Konstruktionen vorlagen, 
  •  ob technische Bewertungen korrekt sind, 
  •  welche Absichten tatsächlich bestanden, 
  •  ob jugendtypisches Verhalten vorschnell kriminalisiert wird, 
  •  ob digitale Inhalte falsch interpretiert werden. 


Gerade im Jugendstrafrecht müssen Reifegrad, Motivation und Entwicklungsstand berücksichtigt werden. Jugendliche handeln häufig aus Neugier, Gruppendruck oder Geltungsbedürfnis – nicht mit tatsächlichem Gefährdungswillen.

Ich arbeite frühzeitig daran,

  •  Untersuchungshaft zu vermeiden, 
  •  Hausdurchsuchungen rechtlich überprüfen zu lassen, 
  •  digitale Beweismittel kritisch einzuordnen, 
  •  schulische und soziale Schäden zu begrenzen. 


Handlungsanweisung an Eltern, Jugendeinrichtungen, Angehörige und Beschuldigte

Für Eltern

  •  Ruhe bewahren. 
  •  Keine freiwillige Herausgabe weiterer Geräte. 
  •  Keine eigenen Erklärungsversuche gegenüber Polizei. 
  •  Keine Vorwürfe oder Panikreaktionen gegenüber dem Jugendlichen. 
  • Vom Zeugnisverweigerungsrecht als Eltern Gebrauch machen. Dadurch machen Sie Ihr Kind nicht verdächtig - sondern das ist vollkommen normal.


Für Jugendeinrichtungen und Sozialarbeiter

  •  Jugendliche stabilisieren. 
  •  Keine internen „Vernehmungen“. 
  •  Keine schriftlichen Stellungnahmen ohne anwaltliche Abstimmung. 


Für Angehörige

  •  Keine Spekulationen. 
  •  Keine sozialen Medien. 
  •  Keine Weitergabe von Ermittlungsdetails. 


Für Beschuldigte

  •  Schweigen. 
  •  Keine Entschuldigungsnachrichten. 
  •  Keine Löschung von Chats oder Dateien. 
  •  Keine Gespräche mit Freunden über den Tatvorwurf.


Nehmen Sie Kontakt auf:

[email protected]
0231 952 5041
Rechtsanwältin Hannah Funke
Fachanwältin für Strafrecht
Jugendstrafverteidigerin