Mordvorwurf bei Jugendlichen

Ruhe bewahren

Der Vorwurf eines Tötungsdelikts gegen einen Jugendlichen gehört zu den belastendsten Situationen, die Eltern, Angehörige und junge Beschuldigte erleben können. Häufig stehen Polizei und Spurensicherung plötzlich vor der Tür, Handys werden beschlagnahmt, Jugendliche werden festgenommen und Familien innerhalb weniger Stunden mit Begriffen wie Mord, Totschlag, Mittäterschaft oder Untersuchungshaft konfrontiert.

In dieser Situation entstehen die meisten Fehler nicht aus Bosheit, sondern aus Angst, Schock und Überforderung. Jugendliche versuchen häufig spontan, sich „zu erklären“, Freunde zu schützen oder Situationen herunterzuspielen. Eltern möchten helfen und reden deshalb mit Polizei oder Ermittlern. Genau das kann jedoch schwerwiegende Folgen haben.

Wichtig ist: Ein schwerer Tatvorwurf bedeutet noch keine Verurteilung.

Gerade im Jugendstrafrecht sind Sachverhalte häufig unübersichtlich. Gruppendynamiken, Alkohol, Drogen, Provokationen, chaotische Situationen und widersprüchliche Aussagen spielen eine enorme Rolle. Die erste Darstellung der Ermittlungsbehörden ist oft nicht die endgültige Wahrheit.

Ruhe, Kontrolle und professionelle Verteidigung sind jetzt entscheidend.

Viele Jugendliche handeln in solchen Situationen impulsiv, aus Angst oder unter Gruppendruck. Die strafrechtliche Bewertung ist häufig wesentlich komplexer als die erste Darstellung der Polizei vermuten lässt.
Nicht jeder Vorwurf stimmt. Im Getümmel kann vieles passieren. Es gibt zahlreiche Konstellationen von Notwehr. Hat vielleicht sogar jemand anderes zugestochen und du bist aber ins Visier der Ermittlungen geraten?

Nicht jede schwere Verletzung bedeutet automatisch einen Tötungsvorsatz. Genau hier entscheidet professionelle Verteidigung.


Beweislage und deren Fallstricke

Die Ermittlungen bei Tötungsdelikten werden mit enormem Druck geführt. Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen frühzeitig, eine feste Tatversion zu entwickeln. Jugendliche geraten dabei oft in Situationen, die sie psychisch überfordern.

Typische Beweismittel sind:

  •  Aussagen anderer Jugendlicher 
  •  Aussagen von Freunden oder Mitschülern 
  •  Handy- und Chat-Auswertungen 
  •  Snapchat-, WhatsApp- oder Instagram-Nachrichten 
  •  Videoaufnahmen 
  •  DNA- und Spurenanalysen 
  •  Standortdaten 
  •  Social-Media-Posts nach der Tat 


Gerade bei Jugendlichen sind Aussagen häufig unzuverlässig. Viele Beteiligte versuchen zunächst, die eigene Rolle herunterzuspielen oder Verantwortung auf andere abzuwälzen. Gruppendruck und Angst vor Konsequenzen führen regelmäßig zu widersprüchlichen Darstellungen.
Zeugen widersprechen sich häufig. Beteiligte wechseln später ihre Aussagen. Videos zeigen oft nur Ausschnitte. Es liegt insgesamt ein dynamisches Geschehen vor. Und hieraus sollen jetzt konkrete Tathandlungen und ein Tötungsvorsatz abzuleiten sein? Da haben wir ein Wörtchen mitzusprechen. Gerade rechtsmedizinische Bewertungen spielen hier eine enorme Bedeutung. Wie sehen Stichkanäe und Blutspuren aus? Was gibt der Tatort über das Geschehen wieder? Auch aussagepsychologische Aspekte sind wichtig. Welcher Zeuge sagt was? Wer konnte überhaupt was wahrnehmen? Wer ist glaubwürdig oder will sich nur selbst schützen?

Besonders gefährlich sind:

  •  spontane Aussagen direkt nach der Festnahme 
  •  angebliche „informelle Gespräche“ mit der Polizei 
  •  Entschuldigungsversuche 
  •  ironische oder provozierende Chats 
  •  Prahlereien gegenüber Freunden 
  •  Löschungen von Nachrichten oder Daten 


Oft wird aus jugendtypischem Verhalten im Nachhinein ein angebliches Tatmotiv konstruiert. Bereits ein einzelner Satz in einer Chatnachricht kann von Ermittlern dramatisch interpretiert werden.

Auch Videoaufnahmen sind häufig weniger eindeutig, als Ermittlungsbehörden behaupten. Schlechte Perspektiven, hektische Situationen und unklare Bildqualität führen regelmäßig zu Fehlinterpretationen.


Rechtslage und deren Fallstricke

Bei Jugendlichen kommen je nach Vorwurf insbesondere folgende Delikte in Betracht:

  •  Mord 
  •  Totschlag 
  •  Körperverletzung mit Todesfolge 
  •  gemeinschaftliche Tatbegehung 
  •  Beihilfehandlungen 


Die größte Gefahr liegt häufig nicht einmal in der späteren Hauptverhandlung, sondern in den ersten Tagen des Ermittlungsverfahrens.

Bei schweren Gewaltdelikten drohen:

  •  sofortige Festnahme 
  •  Untersuchungshaft 
  •  Vorführung vor den Haftrichter 
  •  Hausdurchsuchungen 
  •  Telekommunikationsüberwachung 
  •  Sicherstellung digitaler Geräte 


Gerade Jugendliche unterschätzen das Risiko der Untersuchungshaft massiv. Bereits Verdunkelungsgefahr oder der Vorwurf gemeinschaftlicher Tatbegehung reichen häufig aus.

Ein weiterer Fallstrick: Viele Jugendliche glauben, sie müssten sich „erklären“, um schneller freizukommen. Tatsächlich verschlechtern unüberlegte Aussagen die Situation oft erheblich.

Im Jugendstrafrecht gelten zwar besondere Schutzmechanismen und der Erziehungsgedanke. Bei schwersten Delikten handeln Ermittlungsbehörden jedoch oft außergewöhnlich konsequent.


Meine Aufgabe als Jugendstrafverteidigerin

Als Jugendstrafverteidigerin ist es meine Aufgabe, den Jugendlichen sofort zu schützen – rechtlich, taktisch und menschlich.

Ziel ist es, eine Anklage oder Verurteilung zu verhindern. Ist dies nicht möglich, ist eine milde Bestrafung und Vermeidung einer Gefängnisstrafe das absolute Hauptziel.

Ich bin Anwältin für Gewaltdelikte und arbeite hochspezialiisiert in diesem Bereich. Hierbei bin ich besonders geschult in den Hilfswissenschaften:

  • Sexualmedizin
  • Aussagepsychologie
  • Forensische IT
  • Rechtsmedizin


Diese Bereiche sind nicht von der klassischen juristischen Ausbildung erfasst. Achten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts dringend auf eine entsprechende Expertise. Diese ist wirklich unerlässlich!



Ich sorge dafür,

  •  dass keine unüberlegten Aussagen erfolgen, 
  •  dass Haftfragen sofort angegriffen werden, 
  •  dass Ermittlungsmaßnahmen kontrolliert werden, 
  •  dass Beweise kritisch überprüft werden, 
  •  dass jugendtypische Dynamiken sichtbar gemacht werden, 
  •  dass der junge Mensch nicht vorschnell kriminalisiert wird. 


Gerade bei schwersten Vorwürfen braucht es Ruhe, Erfahrung und absolute Kontrolle über das Verfahren. Ich arbeite nicht mit Panik, sondern mit Strategie.

Mein Fokus liegt insbesondere auf:

  •  Aussagepsychologie 
  •  Auswertung digitaler Kommunikation 
  •  Verteidigung gegen Untersuchungshaft 
  •  Entwicklung jugendstrafrechtlicher Perspektiven 
  •  Schutz der schulischen und sozialen Zukunft 


Handlungsanweisung an Eltern, Jugendeinrichtungen, Angehörige und Beschuldigte

Für Eltern

  •  Bewahren Sie Ruhe. 
  •  Keine Gespräche mit Polizei ohne Verteidigung. 
  •  Üben Sie keinen Druck auf Ihr Kind aus. 
  •  Keine Diskussionen im Familienchat. 
  •  Keine Kontaktaufnahme zu Zeugen oder Beteiligten. 
  • Vom Zeugnisverweigerungsrecht als Eltern Gebrauch machen. Dadurch machen Sie Ihr Kind nicht verdächtig - sondern das ist vollkommen normal.


Für Jugendeinrichtungen und Sozialarbeiter

  •  Keine eigenständigen „Aufklärungsversuche“. 
  •  Keine Dokumentation emotionaler Aussagen ohne anwaltliche Rücksprache. 
  •  Fokus auf Stabilisierung des Jugendlichen. 


Für Angehörige

  •  Keine Spekulationen gegenüber Dritten. 
  •  Keine Veröffentlichungen in sozialen Medien. 
  •  Keine Weitergabe interner Informationen. 


Für Beschuldigte

  •  Schweigen. 
  •  Keine Erklärungen. 
  •  Keine Chatlöschungen. 
  •  Keine Gespräche mit Mitbeschuldigten über die Tat. 
  •  Keine Aussagen aus Angst oder schlechtem Gewissen.

Nehmen Sie Kontakt auf:

[email protected]
0231 952 5041
Rechtsanwältin Hannah Funke
Fachanwältin für Strafrecht
Jugendstrafverteidigerin