Vorwurf: Besitz und Verbreitung kinderpornographie durch Jugendliche
Ruhe bewahren
Kaum ein Vorwurf löst bei Eltern und Jugendlichen so viel Angst, Scham und Panik aus wie der Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Besonders belastend ist, dass viele Jugendliche überhaupt nicht erkennen, dass sie sich möglicherweise strafbar gemacht haben.
Viele Verfahren entstehen nicht durch klassische Täterbilder, sondern durch jugendtypische Kommunikationssituationen:
- Weiterleitungen in Gruppenchats,
- intime Bilder unter Jugendlichen,
- automatische Downloads,
- Screenshots,
- „Mutproben“,
- unüberlegte Weiterverbreitung.
Für Familien beginnt häufig ein Schockzustand: Hausdurchsuchung am frühen Morgen, Sicherstellung aller digitalen Geräte, massive Vorwürfe und soziale Angst vor Stigmatisierung.
Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren.
Nicht jede Datei erfüllt tatsächlich die gesetzlichen Voraussetzungen. Nicht jede Weiterleitung ist automatisch strafbar. Und nicht jede dramatische Polizeidarstellung hält einer rechtlichen Prüfung stand.
Gerade im Jugendstrafrecht ist eine differenzierte Betrachtung zwingend notwendig.
Beweislage und deren Fallstricke
Die Ermittlungen basieren fast vollständig auf digitalen Spuren.
Ermittlungsbehörden sichern regelmäßig:
- Smartphones,
- Tablets,
- Laptops,
- Cloudspeicher,
- Messenger-Chats,
- Social-Media-Accounts,
- Browserdaten,
- automatische Downloads,
- Bildordner und Backups.
Besonders problematisch ist, dass Jugendliche häufig gar nicht wissen, welche Dateien sich technisch auf ihren Geräten befinden.
Typische Fallstricke:
- automatische Speicherung von Medien,
- Weiterleitungen ohne Sichtung,
- Gruppenchats mit vielen Teilnehmern,
- Screenshots,
- intime Bilder unter Minderjährigen,
- vermeintliche „Scherzbilder“,
- alte Dateien aus Messenger-Backups.
Viele Jugendliche machen den Fehler, in Panik Daten zu löschen oder Geräte zurückzusetzen. Gerade das wird von Ermittlungsbehörden häufig als Schuldeingeständnis interpretiert.
Auch spontane Aussagen wie „Ich wollte das gar nicht“ oder „Das war nur Spaß“ helfen oft nicht weiter und erschweren später die Verteidigung.
Rechtslage und deren Fallstricke
Bereits Besitz oder Weiterleitung entsprechender Inhalte kann strafbar sein.
Besonders problematisch:
- Jugendliche versenden Bilder Gleichaltriger,
- intime Inhalte werden ohne Nachdenken weitergeleitet,
- Inhalte kursieren in Gruppenchats,
- Plattformen speichern Daten automatisch.
Viele Eltern glauben zunächst an ein „Missverständnis“. Das ist auch durchaus möglich und wird immer von uns als erstes geprüft. Tatsächlich sind aber die gesetzlichen Regelungen streng – gleichzeitig kommt es aber entscheidend auf die genaue technische und rechtliche Bewertung an.
Hausdurchsuchungen sind in solchen Verfahren extrem häufig. Ermittlungsbehörden versuchen regelmäßig, sämtliche digitale Geräte sicherzustellen.
Auch Untersuchungshaft kann bei schweren Verbreitungsvorwürfen oder umfangreichen Datenmengen theoretisch eine Rolle spielen – insbesondere bei älteren Jugendlichen oder Heranwachsenden.
Besonders gefährlich:
- Geständnisse aus Panik,
- unüberlegte Erklärungen,
- eigenständige Datenlöschungen,
- Kontaktaufnahmen mit anderen Beteiligten.
Meine Aufgabe als Jugendstrafverteidigerin
Meine Aufgabe besteht darin, die tatsächlichen technischen und rechtlichen Zusammenhänge präzise aufzuarbeiten.
Ziel ist es, eine Anklage oder Verurteilung zu verhindern. Ist dies nicht möglich, ist eine milde Bestrafung und Vermeidung einer Gefängnisstrafe das absolute Hauptziel.
Ich bin Anwältin für Sexualstrafrecht und arbeite hochspezialiisiert in diesem Bereich. Hierbei bin ich besonders geschult in den Hilfswissenschaften:
- Sexualmedizin
- Aussagepsychologie
- Forensische IT
- Rechtsmedizin
Diese Bereiche sind nicht von der klassischen juristischen Ausbildung erfasst. Achten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts dringend auf eine entsprechende Expertise. Diese ist wirklich unerlässlich!
Ich prüfe insbesondere:
- ob Inhalte tatsächlich strafbar sind,
- ob überhaupt Besitz vorlag,
- ob automatische Downloads eine Rolle spielten,
- ob Dateien bewusst gespeichert wurden,
- welche Kommunikationssituation tatsächlich bestand.
Gerade Jugendliche handeln oft unreif, spontan oder ohne jedes Problembewusstsein. Genau diese jugendtypischen Besonderheiten müssen im Verfahren sichtbar gemacht werden.
Ich arbeite frühzeitig daran,
- Hausdurchsuchungen rechtlich überprüfen zu lassen,
- die Auswertung digitaler Daten kritisch zu begleiten,
- schulische und soziale Folgen zu begrenzen,
- öffentliche Stigmatisierung zu verhindern.
Diskretion, Ruhe und professionelle Verteidigung sind in diesen Verfahren besonders wichtig.
Handlungsanweisung an Eltern, Jugendeinrichtungen, Angehörige und Beschuldigte
Für Eltern
- Ruhe bewahren.
- Keine Vorwürfe oder Panikreaktionen.
- Keine eigenständige Sichtung oder Löschung von Daten.
- Keine Gespräche mit Polizei ohne Verteidigung.
- Vom Zeugnisverweigerungsrecht als Eltern Gebrauch machen. Dadurch machen Sie Ihr Kind nicht verdächtig - sondern das ist vollkommen normal.
Für Jugendeinrichtungen und Sozialarbeiter
- Den Jugendlichen stabilisieren.
- Keine moralischen Schnellverurteilungen.
- Keine internen Befragungen ohne anwaltliche Abstimmung.
Für Angehörige
- Absolute Diskretion.
- Keine Diskussionen in sozialen Medien.
- Keine Kontaktaufnahme zu anderen Beteiligten.
Für Beschuldigte
- Schweigen.
- Keine Daten löschen.
- Keine Geräte manipulieren.
- Keine Entschuldigungsnachrichten.
- Keine Gespräche mit anderen Beteiligten.
Nehmen Sie Kontakt auf:
[email protected]
0231 952 5041
Rechtsanwältin Hannah Funke
Fachanwältin für Strafrecht
Jugendstrafverteidigerin